Rechtliches

Informationen zu gewerblich genutzten Kameradrohnen

Der Flug mit Kameradrohnen ist in Deutschland und vielen anderen Ländern klar gesetzlich geregelt. Grundvoraussetzung ist eine bestehende Haftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken eines Fluges mit einer Drohne abdeckt. Außerdem ist eine Erlaubnis des Eigentümers des Grundstücks erforderlich, welches überflogen werden soll. Geflogen wird ausschließlich nach Sichtflugregeln, d.h. der Pilot muss immer direkten Sichtkontakt zum Fluggerät haben. Auch autonomer Flug ist nur möglich solange Sichtkontakt besteht und der Pilot jederzeit die Steuerung des Fluggerätes übernehmen kann. Der Flug über Menschenansammlungen und stark frequentierten Verkehrswegen ist aus Sicherheitsgründen generell ausgeschlossen.

 

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